Zunftordnung

Zunftordnung der Büttner und Brauer

       
Zunftordnung
Peter Philipp von Dernbach, Bischof von Bamberg und Würzburg, vom 23. September 1675 für Stadt und Ämter Höchstadt, Oberhöchstadt, Wachenroth und Scheinfeld.
Pergament, 29 Artikel
       
Patron
Kilian
     
       
Zusammenkünfte
Kilian, 8. Juli, Oktav von Fronleichnam, alle Quartaltage
       
Lehrzeit
14 Tage Probezeit
3 Jahre Lehrzeit bei einem Meister
       
Wanderzeit
2 Jahre außerhalb des Hochstifts Bamberg. Nach Rückkehr noch ein Jahr bei einem Meister in der Stadt oder im Amt Höchstadt gesellenweis arbeiten.
       
Meisterstück
Es ist vor der Verehelichung zu fertigen:
2 eichene Fässer, jedes 8 Eimer fassend, so, dass beide Böden eines jeden Fasses in einem Zirkel geschnitten und im Drittel aufgeschlagen sind, eine gedübelte Bierkufe, 14 Eimer fassend.
Bevor diese Stücke begonnen werden, sollen die Viemeister das Holz und die Reifen besichtigen. Innerhalb 4 Wochen müssen die Stücke gefertigt sein. Auf der Bierkufe sind zwei Tafeln anzuschlagen, um zu sehen, ob sie recht gedübelt sind oder nicht.
       
Meister 1675 in Höchstadt
Viemeister:
Hans Georg Beyer
   
  
Konrad Kellermann
   
  
Eberhard Dormann
   
  
Georg Egenhöfer
   
       
Stadtmeister
Hans Schmidt
     
 
Cuntz Hofmann
    
 
Hans Kayser
     
 
Martin Mayer
     
 
Hans Paulus Schmidt
    
 
Hans Gehr
     
 
Johann Reißer, Ratsbürger
    
       
 
Ab 1832 haben sich Büttner und Bierbrauer vereinigt.
  
 
Als Bierbrauermeister werden in den Pfarrmatrikeln genannt:
 
 
1664 ein Mayer Wolfgang, 1674 ein Gehring (Gehr) Konrad und ein Kellermann Konrad
       
Quelle:
„Aus der Geschichte der Stadt Höchstadt a.d.Aisch
  
 
Von Anton Wölker, Sebastian Schmidt, Wolfgang Epple
 

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